Tätigkeitsbereich

Topografieschutz

Der Halbleiterschutz ist im Gesetz über den Schutz von Topographien
von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (HalblSchG _ LINK) geregelt
und betrifft im Wesentlichen Computerchips.




Dabei wird lediglich der Aufbau des Mikrochips geschützt, nicht jedoch die technische Funktion. Dies ist den technischen Schutzrechten, Patent und Gebrauchsmuster, vorbehalten. Topographieschutz ist ein Registerrecht, denn das Patentamt führt eine Eintragung ohne materiell rechtliche Prüfung durch. Der Schutz einer Topographie setzt eine sogenannte Eigenart voraus. Der Schutz einer Topographie entsteht mit der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, wenn die angemeldete Topographie vor dem Anmeldetag noch nicht oder nur vertraulich geschäftlich verwertet worden ist. Darüber hinaus entsteht Topographieschutz an dem Tag der geschäftlichen Verwertung, sofern die Topographie innerhalb von zwei Jahren nach dieser Verwertung beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wird. Mit dem Ablauf des 10. Kalenderjahres nach dem Jahr des Schutzbeginns endet der Topographieschutz. Gerne unterstützt Sie unser Team bei der Anmeldung bis hin zum Verletzungsfall.