Tätigkeitsbereich

Arbeitnehmererfindungen

 Das deutsche Arbeitnehmererfindergesetz regelt die Ansprüche von Diensterfindern einerseits
und die Ansprüche von Arbeitgebern in Deutschland andererseits.


 


Vielfach werden auf beiden Seiten wichtige Verhaltensweisen übersehen, die oftmals erst Jahre später zu Auseinandersetzungen zwischen den Parteien führen. Eine Arbeitnehmererfindung ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Mitarbeit im Unternehmen geschaffen hat. Oft sind es Arbeitnehmer, die ihrem Unternehmen die Möglichkeit verschaffen, dafür ein technisches Schutzrecht zu erhalten. Für solche Erfindungen sollte der Arbeitnehmer eine gesonderte Vergütung erhalten.

Da wir als externe Patentabteilung für einen weltweit operierenden großen Konzern jahrelang gearbeitet haben, verfügen wir über große Erfahrung im Bereich der Arbeitnehmererfindungen und beraten Sie sehr gerne auch bei umfangreichen Berechnungen der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien.