Tätigkeitsbereich
Gebrauchsmuster



Der „kleine Bruder“ des Patents eine schnelle Möglichkeit
zum Schutz technischer Erfindungen.






Die Schutzdauer ist kürzer als beim Patent und endet spätestens nach zehn Jahren. Eine Prüfung auf Neuheit und auf einen erfinderischen Schritt hin erfolgt beim Gebrauchsmuster nicht. Der Erfinder bzw. das Unternehmen erhält daher schneller ein Schutzrecht als beim Patent.

In Verletzungsverfahren weisen Gebrauchsmuster eine Reihe von Besonderheiten auf, die bedacht werden müssen. Wir beraten Sie hier gerne im Detail.