Tätigkeitsbereich
Patente



Deutsche – und auch die meisten ausländischen –
Patente gewähren  für maximal zwanzig Jahre Schutz Ihrer Erfindungen..






Durch ein Patent wird eine technische Erfindung gegen Nachahmung geschützt. Um eine Erfindung durch ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen zu können, muss die Erfindung erstens neu sein, d.h. sie darf nicht aus dem gegenwertigen Stand der Technik bekannt sein. Zweitens muss die Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, das bedeutet, sie muss deutlich über den aktuellen Stand der Technik herausragen und drittens muss die Erfindung gewerblich anwendbar sein.

Unsere Patentanwälte unterstützen Sie mit Ihrem langjährigen Know-how – in Zusammenarbeit mit renommierten Partnerkanzleien natürlich auch weltweit. Eine aktive anwaltliche Beratung ist jedoch nicht nur bei der Ausarbeitung, sondern auch im weiteren Prüfungsverfahren vor den Patentämtern (DPMA und EPA) besonders wichtig.