Tätigkeitsbereich

Design

 

Der Designschutz (ehemals Geschmacksmusterschutz genannt)
hat infolge billiger Imitationen jeglicher Art von Produkten
eine immer größer werdende wirtschaftliche Bedeutung.



Designs werden vom Deutschen Patent- und Markenamt ohne sachliche Prüfung unter "nach ästhetischen Gesichtspunkten gestaltete Produkte", sogenannte Muster oder Modelle, eingetragen.

Während seiner Laufzeit von maximal 25 Jahren ermächtigt ein Design - seine Rechtsbeständigkeit vorausgesetzt - seinem Inhaber, die Benutzung des geschützten Produkts durch andere Personen zu verbieten. Unsere Anwälte und Patent Professionals analysieren für Sie die relevanten Märkte bzw. Rechtsräume und unterstützen Sie mit juristischer Beratung bzw. Vertretung – von der Anmeldung bis zum Verletzungsfall.